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   BFH, 02.08.2004 - V B 75/04   

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https://dejure.org/2004,13111
BFH, 02.08.2004 - V B 75/04 (https://dejure.org/2004,13111)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2004 - V B 75/04 (https://dejure.org/2004,13111)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2004 - V B 75/04 (https://dejure.org/2004,13111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 53 Abs... . 2; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; ZPO § 176; ; ZPO § 180; ; ZPO § 176 Abs. 2; ; ZPO § 177; ; ZPO § 178; ; ZPO § 179; ; ZPO § 180; ; ZPO § 181; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 222

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit der Zustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten an einem Samstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.06.1993 - V B 9/93

    Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO )

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - V B 75/04
    Anders als in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juni 1993 V B 9/93 (BFH/NV 1994, 183) sei die Post nicht hinterlegt, sondern in der Kanzlei übergeben worden und dort sei der Eingangsvermerk "19.6.2004" angebracht worden.

    c) Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Kläger die Sendung erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis genommen hat, weil die Kanzlei am Samstag nicht besetzt war, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 183).

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Weiter sieht der Senat Wertungswidersprüche in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, wenn diese bei grundsätzlicher Anwendbarkeit der Dreitagesfiktion die Zugangsfiktion auf einen späteren Tag verlegt, sofern am Ende des Dreitageszeitraums das Wochenende oder ein Feiertag liegt, andererseits aber keinerlei Probleme damit hat, dass eine Zustellung mittels Postzustellungsurkunde auch bei einer Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei durchaus am Samstag möglich ist, nämlich durch Einlegen in den Briefkasten der Kanzlei (vgl. bei Zustellung an einen Steuerberater: BFH, Beschluss vom 02.08.2004, V B 75/04: "Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Kläger die Sendung erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis genommen hat, weil die Kanzlei am Samstag nicht besetzt war, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt."; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.12.1985, I R 352/83: "Der Umstand, daß die Einspruchsentscheidung an einem Samstag zugestellt worden ist und der Kläger sie wegen vorzeitiger Schließung des Postamtes erst am darauffolgenden Montag abholen konnte, läßt die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Niederlegung unberührt (vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 27.Juli 1970 5 AZR 166/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 1894; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 8.September 1981 16 B 796/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 564; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2.Aufl., § 182 ZPO Anm.B I; Zöller, Zivilprozeßordnung, 14.Aufl., § 182 Anm.4).").
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Ihr Hinweis, der Briefkasten sei durch andere Postsendungen und Zeitungen übervoll gewesen, so dass es nicht möglich gewesen sei, die Briefsendung derart in den Briefkasten einzuwerfen, dass sie vollständig aufgenommen werde, hilft nicht weiter, weil hiermit lediglich eine Vermutung über den Ablauf der Zustellung zum Ausdruck gebracht wird, die nicht geeignet ist, die Angaben in der Zustellungsurkunde in Frage zu stellen oder zu entkräften (vgl. auch BFH, Beschl. v. 2.8.2004, V B 75/04).
  • BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung in den Briefkasten des

    Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Zustellung eines FG-Urteils im Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in dem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten auch dann bewirkt ist, wenn es an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte es erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis nimmt, weil die Kanzlei am Wochenende nicht besetzt ist (BFH-Entscheidungen vom 2. August 2004 V B 75/04, juris; vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183, und vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644).
  • KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05

    Versäumung der Berufungsfrist; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung;

    Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Beklagte zu 1) bzw. sein Prozessbevollmächtigter die Sendung erst am darauf folgenden Montag zur Kenntnis genommen haben, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (BFH Beschluss vom 02. August 2004 - AZ: V B 75/04 - veröffentlicht bei JURIS).
  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 167/10

    Klagefrist - tatsächlicher Zugang des Widerspruchsbescheids - Formverstoß seitens

    Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass die Klägerin die Sendung erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis genommen hat, weil die Praxis am Samstag nicht besetzt war, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BFH, Beschl. v. 02.08.2004 - V B 75/04 - juris Rdnr. 6 f. m.w.N.).
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